Forest & Stone Riesener & Krzempek GbR
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben.

 

§2 Angebote und Leistungsumfang

Sämtliche Angebote verstehen sich freibleibend. Aufträge und Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt sind. Für Art und Umfang der Lieferung gelten die in der Auftragsbestätigung festgelegten Vereinbarungen und Bedingungen. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

 

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

Soweit nicht anders angegeben, halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 7 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung unseres Unternehmens genannten Preise zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
Unser Unternehmen ist berechtigt, eine angemessene Preiserhöhung vorzunehmen, wenn nach Vertragsschluss Änderungen eintreten, die der Auftraggeber zu vertreten hat.
Mehraufwendungen, die durch unrichtige Maßangaben des Auftaggebers insbesondere durch ungenügende Bodenbeschaffenheit, Standbeschaffenheit oder nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter bedingt sind, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Die Vergütung ist nach Abnahme innerhalb von 12 Tagen ohne Abzug zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Für die Folgen des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Regeln.

 

§4 Haftung für Mängel

Für etwaige Mängel leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Neuherstellung. Sofern wir die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigern oder die Beseitigung des Mangel und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigern oder diese objektiv fehlgeschlagen ist, kann der Auftraggeber nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen.

 

§5 Zahlungsverzug
Ein Zahlungsverzug liegt spätestens dann vor, wenn der im Rechnungsdatum genannte Tag abgelaufen ist.
Eine in Verzug setzende Mahnung ist insofern nicht erforderlich.
Vor der völligen Begleichung sämtlicher fälliger Rechnungen einschließlich Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Leistung aus irgendwelchen weiteren Verträgen verpflichtet.

 

§6 Rechtswahl – Gerichtsstand

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

 

§7 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine neue Bestimmung, die in Ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

§8 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung die in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 


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